SCHUFA – Alles was Sie zum Scoring wissen müssen

Schufa Scoring verbessern

Die SCHUFA ist ein deutsches Unternehmen, das Informationen über die Zahlungsfähigkeit Dritter sammelt. Die SCHUFA selbst lädt keine Daten herunter oder sammelt sie, insbesondere führt sie keine Recherchen durch. Die SCHUFA ist ausschließlich ein Datenspeicher und stützt sich auf die Informationen ihrer Partner. Darüber hinaus wertet die Gesellschaft auch die Schuldnerregister der deutschen Amtsgerichte, bei denen Sie eingetragen sind, aus.

Zu den Partnern der Schufa im europäischen Binnenmarkt gehören Banken, Versicherungen, Versandhäuser, Leasinggesellschaften, Shops, Telekommunikationsunternehmen und Inkassounternehmen. Kreditvermittler sind keine Partner der SCHUFA.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist ein Dienstleistungsunternehmen, das es uns ermöglicht, Kauf- und Verkaufsverträge schnell und einfach abzuschließen. Es erleichtert die Vergabe von Krediten und Verträgen. Sie nehmen einfacher einen Kredit auf, kaufen Waren auf Rechnung in einem Online-Shop, schließen einen Abonnementvertrag am Telefon, kaufen ein Auto auf Kredit oder leasen es. Für beide Seiten bedeutet dies weniger Bürokratie, schnellere Vertragsabwicklung und deutlich niedrigere Kosten für die Überprüfung der Datensicherheit.

Was bedeutet der Name „SCHUFA“?

Der Name SCHUFA bedeutet „Schutzverband für allgemeine Kreditsicherung“.

Was sind die Vorteile und der Nutzen der SCHUFA für den Verbraucher?

Ohne die SCHUFA wäre es nicht möglich, innerhalb weniger Minuten einen Mobilfunkvertrag abzuschließen, Waren auf Rechnung zu bestellen oder rechtzeitig einen genehmigten Kredit zu erhalten. Mit der SCHUFA können Sie Transaktionen schnell und sicher abschließen, indem Sie Ihren Kunden relevante Informationen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wird das notwendige Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern geschaffen und Geschäftsentscheidungen erleichtert.

Wie sieht der Datenschutz der SCHUFA aus?

Die SCHUFA ist sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 bewusst, dass sie für die ordnungsgemäße Verwendung von Verbraucherdaten verantwortlich ist. Gemäß dem „Bundesdatenschutzgesetz“ werden diese Informationen regelmäßig aktualisiert und – mit den dafür zuständigen Behörden – auf Bundes- und Landesebene ausgetauscht.

Sie möchten wissen, wer Ihre personenbezogenen Daten von der SCHUFA wann und zu welchem Zweck heruntergeladen hat? Sie haben das Recht dazu! Wie kein anderes Unternehmen offenbart die SCHUFA Ihnen schnell alle Ihre im Register gespeicherten und verfügbaren personenbezogenen Daten.

Die SCHUFA kann schnell und einfach online kontaktiert werden. Unter der Rubrik „SCHUFA Auskunft“ unter www.meineSCHUFA.de finden Sie umfassende Informationen die den Verbrauchern zur Verfügung stehen. Sie können herausfinden und entscheiden, welche Informationen benötigt werden.

Wer ist der SCHUFA-Vertragspartner?

Zu den fast 8.000 Kunden der SCHUFA gehören Banken und Sparkassen, Reedereien und Telekommunikationsunternehmen. Die Aktivitäten der SCHUFA basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Gegenparteien stellen der SCHUFA Informationen zur Verfügung, die wiederum ihren Gegenparteien im Interesse ihrer eigenen Interessen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Ein berechtigtes rechtliches Interesse liegt vor, wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung oder Lieferung im Voraus erbringen muss und damit ein finanzielles und wirtschaftliches Risiko trägt.

Was ist der so genannte SCHUFA-Score?

Auch wenn Sie keine Verbindlichkeiten haben, kann es zu Zweifeln an Ihrer Bonität kommen. Der Grund dafür ist das SCHUFA-Vorhersageverfahren. Die Bewertung ist ein Prozentsatz zwischen 1 und 100 und wird vom Computer berechnet. Je niedriger der Wert, desto schlechter die Finanzprognose. Daher sollten Verbraucher stets dafür sorgen, dass sie ihren SCHUFA-Score verbessern. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, gute Kredite zu günstigen Konditionen zu bekommen.

Das Scoring betrifft die prozentuale Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Rückzahlungsproblemen. Ein großer Prozentsatz (SCHUFA-Score) sagt uns, dass die Rückzahlung von z.B. einem Kredit sehr wahrscheinlich ist. 

Als einzelner Kunde werden Sie nicht nach Ihren persönlichen Daten ausgewertet, sondern nach den Informationen für eine Gruppe von Personen mit ähnlichen Eigenschaften. Der Zweck des Scorings ist es, statistisch „vorherzusagen“, ob ein bestimmter Kreditvertrag den Kreditverträgen von Personen mit ähnlichen Daten in der Vergangenheit ähnlich ist bzw. sein wird. Wichtige Informationen wie reguläre Jobs und hohe Löhne werden nicht berücksichtigt, da die SCHUFA keine Informationen über Eigentum und Beruf sammeln kann.

Ist es möglich, der SCHUFA die Übermittlung von Daten zu untersagen?

Der Bewertungsprozess ist umstritten. Wenn Sie verhindern wollen, dass die SCHUFA Ihre persönlichen Ergebnisse weitergibt, müssen Sie dies durch Berufung vor Gericht verbieten. Dies ist jedoch keine empfehlenswerte Lösung: Wenn es keine Punktzahl in Ihrem SCHUFA-Eintrag gibt, kann es passieren, dass ein Bankmitarbeiter Ihren Antrag ablehnt: Es gibt keinen Kredit ohne SCHUFA..

Die Formel zur Berechnung des SCHUFA-Scores bleibt ein Geheimnis des Unternehmens. Zu den durch Geschäftsgeheimnisse geschützten Werten gehören zunächst allgemeine Daten, die in der Formel verwendet werden, z.B. statistische Daten, Gewicht einzelner Elemente der Formel zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeitsstufe und Bildung von Vergleichsgruppen als Grundlage für die Bewertung von Einträgen.

Für jede Branche, z.B. Kredit, Versandhandel oder Telekommunikation, berechnet die SCHUFA einen separaten Score. Diese Werte sind für Kreditauskünfte gesondert aufzubereiten.

Was ist die so genannte SCHUFA-Klausel?

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, ein Auto mieten oder ein Handy mit Vertrag kaufen wollen, erhalten Sie in der Regel Formulare mit einer SCHUFA-Klausel zur Unterschrift. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare erklären Sie sich mit der Übermittlung Ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden.

Mit der Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel erklärt sich der Verbraucher damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Informationen an das Kreditgeschäft weitergegeben werden und den Kreditgeber gegebenenfalls vom Bankgeheimnis befreien können. Auf diese Weise kann der Kreditgeber der SCHUFA Informationen über die Registrierung und den Verlauf des Kreditgeschäfts des Verbrauchers zur Verfügung stellen und Informationen über ihn als Neu- oder Bestandskunde erhalten.

In der Vergangenheit gab es viele Streitigkeiten über diese Klausel. Sie musste überarbeitet werden, weil das Bundesgericht die Übermittlung von Daten verboten hat. Eine Weitergabe der Daten ist von nun an nur noch möglich, wenn die übertragende Bank die Gültigkeit und Begründung der individuellen Übermittlung der betreffenden Informationen unter sorgfältiger Berücksichtigung der Interessen beider Parteien überprüft und auch das Kreditinformationssystem so organisiert, dass die gespeicherten Daten ein möglichst aktuelles Bild der Bonität des Kunden vermitteln.

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